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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) 2013 wurde für einen Teil des Kalenderjahres ein Einzelhaushalt geführt.

Kreuzen Sie das Feld an, wenn Sie im Veranlagungsjahr 2014 einen gemeinsamen Haushalt gegründet oder aufgelöst haben und für einen Teil des Kalenderjahres einen Einzelhaushalt führten.

In diesem Fall kann der Höchstbetrag zu 100% bei Ihnen berücksichtigt werden.