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Feldhilfe: (2014) - davon per ÖPNV (per Fahrrad, zu Fuß, o.ä.) zurückgelegt

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): - davon per ÖPNV (per Fahrrad, zu Fuß, o.ä.) zurückgelegt

Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer an, die Sie auf dem Weg zur Arbeitsstätte

  • mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV),
  • zu Fuß,
  • per Fahrrad,
  • mit Mofa, Moped, Motorroller, Motorrad oder
  • als Mitfahrer eine Fahrgemeinschaft

und nicht mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt haben.

Beispiel 1: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 12 Kilometer, die Sie vollständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld ebenfalls 12 Kilometer ein.

Beispiel 2: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 25 Kilometer, die Sie per "Park and Ride" zurücklegen. Davon legen Sie 20 Kilometer mit dem PKW zurück und die restlichen 5 Kilometer mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dann tragen Sie in dieses Feld 5 Kilometer und in das Feld "davon mit eigenem Pkw zurückgelegt" 20 Kilometer ein.

Nachkommastellen bei den Kilometerangaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Entfernungspauschale abgerundet. Oftmals wird im Steuerrecht zu Ihren Gunsten aufgerundet, bei der Entfernungspauchale lässt dies der Gesetzgeber leider nicht zu.