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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Bestand eine Haushaltsgemeinschaft oder eine gemeinsame Wohnung mit mindestens einer weiteren volljährigen Person?

Wählen Sie hier bitte "ja", wenn im Jahr 2014 mindestens eine weitere volljährige Person in Ihrer Wohnung gemeldet war.

Für Monate, in denen Sie in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben, erhalten Sie keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Es gelten dabei folgende Ausnahmen:

  • Die andere volljährige Person ist ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld/Freibeträge für Kinder haben.
  • Die andere volljährige Person ist Ihr leibliches Kind bzw. Ihr Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind, das sich zu einem Wehrdienst von höchstens drei Jahren verpflichtet oder Entwicklungshelfer ist.
  • Sie bilden mit der anderen volljährige Person keine Haushaltsgemeinschaft.