Feldhilfe:
(2014)
Hat Moritz bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen?
Wählen Sie "Ja", wenn Ihr Kind bereits eine Berufsausbildung oder eine Studium abgeschlossen hat.
Wichtig: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines
Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden vertraglich vereinbarter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.