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Feldhilfe: (2014) ... war behindert und außer Stande sich selbst zu unterhalten.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): ... war behindert und außer Stande sich selbst zu unterhalten.

Wählen Sie als Antragsgrund bitte "behindert" aus, wenn das Kind im Jahr 2014 zu irgendeinem Zeitpunkt wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstsande war, sich selbst zu unterhalten.

Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie - unabhängig vom Alter des Kindes - Anspruch auf den Kinder- und Erziehungsfreibetrag.

Voraussetzung:

  • Hat das Kind die Behinderung vor dem 1.1.2007 erlitten, muss das Kind bei Eintritt der Behinderung jünger als 27 Jahre gewesen sein.
  • Ist die Behinderung danach eingetreten, muss das Kind bei Eintritt der Behinderung jünger als 25 Jahre gewesen sein.