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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) ... befand sich in einer Ausbildungsunterbrechung von höchstens 4 Monaten.

Wählen Sie als Antragsgrund bitte "Ausbildungsunterbrechung" aus, wenn das Kind im Jahr 2014 in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befunden hat.

Als Übergangszeiten gilt der Übergang

  • von einer Berufsausbildung zu einerm Wehrdienst oder umgekehrt.
  • von einer Berufsausbildung zu einem Ersatzdienst oder umgekehrt.
  • von einer Berufsausbildung zu einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder zu einem europäischen Freiwilligendienst oder einem anderen Dienst im Ausland oder umgekehrt.

Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie Anspruch auf den Kinder- und Erziehungsfreibetrag, wenn Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.