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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Wir stimmen der Übertragung der Freibeträge auf die Stief- / Großeltern zu.

Setzen Sie bitte hier ein Häkchen, wenn Sie den Kinder- und Erziehungsfreibetrag nicht selbst beanspruchen und ihn auf einen Stiefelternteil oder auf die Großeltern übertragen wollen.

Wichtige Voraussetzung für die Übertragung:

  • Die Stiefeltern/Großeltern haben das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen oder
  • die Stiefeltern/Großeltern haben eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind/Enkelkind zu erfüllen z.B. bei mangelnder Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile.

Für die Zustimmung legen Sie der Steuererklärung bitte die Anlage K bei.