Feldhilfe:
(2014)
Wir stimmen der Übertragung der Freibeträge auf die Stief- / Großeltern zu.
Setzen Sie bitte hier ein Häkchen, wenn Sie den Kinder- und Erziehungsfreibetrag nicht selbst beanspruchen und ihn auf einen Stiefelternteil oder auf die Großeltern übertragen wollen.
Wichtige Voraussetzung für die Übertragung:
- Die Stiefeltern/Großeltern haben das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen oder
- die Stiefeltern/Großeltern haben eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind/Enkelkind zu erfüllen z.B. bei mangelnder Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile.
Für die Zustimmung legen Sie der Steuererklärung bitte die Anlage K bei.