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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Beitragspflichtige Einnahmen i.S. der Rentenversicherung 2012(Entspricht i.d.R. dem Bruttoeinkommen 2012)

Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2013 können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV unter "Arbeitsentgelte" entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Die beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen bei Arbeitnehmern in der Regel dem Bruttoarbeitslohn bzw. Bruttogehalt.

Erfassen Sie Ihre Einnahmen bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung des Jahres.

Die 2013 erzielten Arbeitsentgelte geringfügig Beschäftigter ("Minijob)"können Sie z. B. aus der Durchschrift der Jahresmeldung für die Minijob-Zentrale entnehmen.