Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten allerdings oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch. Wollen Sie eine Pauschale je Bewerbung ansetzen, kommt es auf das Verständnis des jeweiligen Sachbearbeiters an.
Bei höheren Bewerbungskosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, da dann die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten ist.
Wenn Sie die einzelnen Posten nicht nachweisen können, sollten Sie diese schätzen. Das Finanzgericht Köln hält dabei folgende Beträge für angemessen (FG Köln vom 7.7.2004, 7 K 932/03):
für eine Bewerbung mit Bewerbungsmappe 9,00 Euro,
für eine Bewerbung ohne Bewerbungsmappe 2,50 Euro.
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