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(2017) Steuer-Identifikationsnummer

Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer ein, die Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde.

Bereits seit dem Jahr 2009 ist grundsätzlich auch für Kinder die Steuer-Identifikationsnummer in der Steuererklärung anzugeben. Die Angabe wird für den Daten-Abgleich mit den Kindergeldkassen und bei Übertragungssachverhalten benötigt.

Bei Neugeborenen teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern die Steuer-Identifikationsnummer mit, sobald es die notwendigen Daten vom Einwohnermeldeamt erhalten hat.

Hinweis: Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anzufordern. Die Steuer-ID wird Ihnen dann per Brief mitgeteilt.

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