(2014)
Welche Kosten erkennt das Finanzamt normalerweise nicht an?
Die folgenden Bestattungskosten werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt:
- Kosten für die Bewirtung von Trauergästen (Leichenschmaus)
- Anschaffung von Trauerkleidung für die Trauerzeit/Beisetzung
- Reisekosten für die Teilnahme naher Angehöriger an einer Bestattung
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