(2014)
Welche Renten sind in der Steuererklärung anzugeben?
Die Besteuerung der Renten unterteilt sich in drei Gruppen:
- Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Dazu gehören auch Renten aus eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen (Rürup-Rente),
- Leibrenten aus privaten Rentenversicherungsverträgen und
- Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) und aus der betrieblichen Altersversorgung, auch soweit es sich um Leibrenten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungskassen, wie z. B. der VBL oder einer ZVK, handelt.
Pensionen, z. B. Werkspensionen, für die Sie eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, tragen Sie bitte in der Anlage N ein.
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