pomoc w wypełnieniu pola:
   		  		    (2022)		  
			Betrag		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier die Höhe der geleisteten Schulgeldzahlungen an.
Bei der Ermittlung der Einkommensteuer werden 30 Prozent der Aufwendungen je Kind (max. 5.000 Euro) als Sonderausgaben berücksichtigt.
Beträge für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung sind nicht als Schulgeld abzugsfähig. Sollten die geleisteten Zahlungen derartige Aufwendungen beinhalten, muss dieser Anteil von den Zahlungen abgezogen werden.
 
Nicht begünstigt sind Nachhilfeeinrichtungen, Musikschulen, Sportvereine oder Ferienkurse sowie Studiengebühren für Hoch- oder Fachhochschulen.