Hier wird die Summe der Einkünfte aus Beteiligungen ausgewiesen, die Sie auf den Folgeseiten erfasst haben.
Anleger müssen hier nur Angaben machen, wenn Sie an einer Personengesellschaft (z. B. GmbH, GbR, OHG, KG) beteiligt oder Teil einer Erbengemeinschaft sind.
Die Anlage KAP-BET ist für Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden, auszufüllen.
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