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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Werbungskosten



Was kann ich als Werbungskosten absetzen?

Alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, können Sie als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aufwendungen:

  • Verwaltungskosten
  • Kosten für Makler, Wohngeld, Anzeigen oder einen Vermietungsservice
  • Schuldzinsen für einen Kredit
  • Abschreibung
  • Grundsteuer
  • Kontoführungsgebühren, Überziehungszinsen etc.
  • Versicherungen (Haftpflicht, Feuer, Wasser etc.)
  • Stromkosten für Hausbeleuchtung
  • Heizung und Warmwasser
  • Kosten für Abwasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Straßenreinigung
  • Hausmeisterkosten (auch Hausverwaltung und –reinigung)
  • Fahrten zur Wohnung, zum Makler oder zur Eigentümerversammlung
  • Schönheitsreparaturen
Wichtig

Nebenkosten, die Sie mit Ihren Mietern abrechnen, können Sie nur dann als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn Sie diese als auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eintragen.

(2018): Was kann ich als Werbungskosten absetzen?



Wie ist die Maklerprovision für Vermieter zu beurteilen?

Nach bisherigem Recht konnte der Vermieter einen Makler beauftragen, doch die Maklerprovision von bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer musste immer der zukünftige Mieter zahlen. Diese Kosten traten neben die oft bereits hohe Miete und die ebenfalls aufzubringende Mietkaution für das neue Mietverhältnis.

Aktuell regelt das "Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG)" vom 21.4.2015, dass ab dem 1.6.2015 das sog. Bestellerprinzip gilt: Wer den Makler beauftragt, hat ihn auch zu entlohnen. Nach der neuen Regelung werden im Allgemeinen nicht mehr die Mieter, sondern die Vermieter mit der Maklercourtage belastet.

Der Vermieter kann die gezahlte Maklerprovision als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften absetzen. Im "Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG)" ist nun Folgendes festgelegt:

Hat der Vermieter einen Makler für die Suche eines geeigneten Mieters beauftragt, ist der Mieter keinesfalls zur Zahlung der Courtage verpflichtet. Vereinbarungen, um die Zahlungspflicht für die Maklervergütung auf den Mieter abzuwälzen, sind unwirksam. Verstöße von Wohnungsvermittlern gegen das Verbot, vom Wohnungssuchenden ein Entgelt zu fordern, können mit Bußgeldern verfolgt werden.

Wohnungsvermittlungsverträge müssen in Textform (z.B. E-Mail) geschlossen werden, um wirksam zu sein. Damit sollen von vornherein Unklarheiten hinsichtlich des Vertragsabschlusses vermieden werden. Wird ein Vermittlungsvertrag nicht in Textform geschlossen, ist der Vertrag gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig.

Maklerverträge zwischen einem Wohnungssuchenden und dem Makler kommen nur noch dann zustande, wenn der Makler ausschließlich wegen des Vertrags mit dem Wohnungssuchenden diejenige Wohnung beschafft, über die der Mietvertrag schließlich zustande kommt.

Wichtig

Der Wohnungssuchende, der sich auf ein Wohnungsinserat hin beim Vermittler meldet, darf künftig nicht mehr zur Zahlung verpflichtet werden. Nach neuer Rechtslage wird ein Makler nur dann im Interesse eines Wohnungssuchenden tätig, wenn er sich für den Wohnungssuchenden auf die Suche begibt und die Wohnung ausschließlich für ihn und in dessen Interesse sucht. Nur dann ist der Wohnungssuchende künftig der "Besteller".

Ausdrücklich untersagt sind Umgehungsgeschäfte, die dazu führen würden, dass der Vermieter zwar zunächst das Vermittlungsentgelt zahlt, die Kosten aber auf andere Weise wieder auf den Wohnungssuchenden abwälzt.

Dazu wird klargestellt, dass eine vertragliche Abwälzung der Kosten auf den Wohnungssuchenden unwirksam ist (§ 2 Abs. 5 Nr. 2 WoVermRG). Ergänzend verhindert § 4a Abs. 2 Satz 2 WoVermRG bereits nach geltender Rechtslage, dass die mieterschützenden Regelungen etwa durch überhöhte Abstandszahlungen für überlassene Einbauten oder Mobiliar umgangen werden.

(2018): Wie ist die Maklerprovision für Vermieter zu beurteilen?



Wie werden die Kosten einer Einbauküche behandelt?

Eine Einbauküche stellt nach bisheriger Rechtsauffassung kein einheitliches Wirtschaftsgut dar, sondern sie besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die eigenständige Wirtschaftsgüter darstellen. Zu unterscheiden ist zwischen Spüle und Kochherd einerseits und den übrigen Küchenelementen andererseits.

  • Spüle und Kochherd stellen unselbstständige Gebäudebestandteile dar, die für die Nutzbarkeit des Gebäudes zu Wohnzwecken vorausgesetzt werden. Deshalb gehören diese Kosten zu den Herstellungskosten des Gebäudes und sind zusammen mit diesem abzuschreiben. Werden Spüle und Herd ersetzt, sind die Aufwendungen Erhaltungsaufwand und sofort in in voller Höhe als Werbungskosten aus Vermietung absetzbar.
  • Die übrigen Teile der Einbauküche sind selbstständige Wirtschaftsgüter. Deren Anschaffungskosten sind als Werbungskosten aus Vermietung absetzbar. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer), müssen sie über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wird eine vorhandene Einbauküche durch eine neue EBK ersetzt, sind deren Anschaffungskosten nicht Erhaltungsaufwand und daher nicht in voller Höhe absetzbar. Vielmehr muss die neue EBK wiederum normal abgeschrieben werden.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Sichtweise aufgegeben und neue Regeln für die steuerliche Behandlung der Einbauküche in vermieteten Wohnungen aufgestellt: Spüle und Kochherd werden nicht mehr als unselbstständige Gebäudeteile angesehen, sondern sie sind nun 'normale' Bestandteile der Einbauküche. Die Einbauküche stellt insgesamt ein einheitliches Wirtschaftsgut dar, das über die Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben ist. Dies gilt sowohl bei Erstanschaffung als auch bei einer Erneuerung (BFH-Urteil vom 3.8.2016, IX R 14/15, veröffentlicht am 7.12.2016). Die Änderung der Rechtsprechung bedeutet für Vermieter eine deutliche Verschlechterung: Sie können nun nicht mehr die einzelnen Bestandteile der EBK, z.B. Elektrogeräte, im Wert unter 410 Euro sofort als Werbungskosten absetzen, sondern müssen die Gesamt-EBK über 10 Jahre abschreiben, sodass nur 10 Prozent pro Jahr als Werbungskosten berücksichtigt werden.

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Weiterhin gilt, dass eine Einbauküche im Ausnahmefall insgesamt als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes gelten kann. Dazu muss die Einbauküche mit dem Gebäude fest verbunden sein und kann davon nicht getrennt werden, ohne dass der eine oder andere Teil zerstört wird. Dies ist anzunehmen, "wenn die Einbauküche durch Einpassen in die für sie bestimmte Stelle mit den sie um-schließenden Gebäudemauern (Seitenwände und Rückwand) vereinigt wird." In diesem Fall sind die Kosten für die Anschaffung den Gebäudeherstellungskosten zuzurechnen und mit 2 % pro Jahr ab-zuschreiben; die Kosten für eine Erneuerung sind als Erhaltungsaufwand in voller Höhe sofort als Werbungskosten absetzbar (BFH-Urteil vom 1.12.1970, VI R 358/69).

(2018): Wie werden die Kosten einer Einbauküche behandelt?

Field help

Debt interest

Tick this box if you want to enter financing costs for the object.

Deductible financing costs include:

  • Debt interest
  • Debt discount
  • Disagio
  • Ground rent
Costs of raising money

Check this box if you want to record cash acquisition costs for the property.


In particular,deductible fundraising costs include



  • certification fees

  • loan fees

  • closing fees

  • financing fees

  • notary fees. for financing

  • Land registry fees for financing

  • Prepayment penalty

  • Costs for photocopies

  • Phone costs (for bank talks, notary calls, etc.ä.)

  • Travel costs to the bank

  • Financial literature

Pensions and long-term financial burdens

Tick this box if you want to enter pensions and long-term financial burdens related to the leased object.

In contrast to the long-term financial burden, a pension depends on the lifetime of the recipient or another person (in exceptional cases on the lifetime of several persons) and is paid in equal monthly amounts. In the case of pensions, the amount of deductible income-related expenses depends on the amount of the taxable portion of the pension payments (= the income share). In contrast to pensions, long-term financial burdens are fully deductible as income-related expenses.

For transfers of assets from 2008 onwards, the distinction between long-term financial burdens and pensions no longer applies. Long-term provision payments now always qualify as"long-term financial burdens". This means that it is no longer necessary to determine the share of income previously required for life annuities.

Value-added tax (VAT)

Tick this box if you want to enter VAT payments for the object.

The information is only to be given in the case of rentals subject to VAT. The VAT paid to the tax office in the year 2018 must then be entered here.

Maintenance expenses

Tick this box if you want to enter maintenance expenses for the object.

Deductible maintenance expenses include in particular:

  • Replacement of windows
  • Replacement of doors
  • Replacement of heating
  • Electrical installation
  • Tradesman's bill
  • Roof renovation
  • New house painting
  • New floor covering
  • New wall tiles
  • New floor tiles
  • Bathroom renovation
  • Other cosmetic repairs
Depreciation of buildings

Tick this box if you want to enter the building depreciation for the object.

Depreciation of furniture and equipment

Tick this box if you want to enter information on depreciation for furniture and equipment for the object.

Depreciable items of furniture include in particular:

  • Kitchen equipment
  • Stove and sink
  • Dishwasher
  • Fridge
  • Curtains and carpets
  • Furniture, shelves, cupboards
  • Sofa
  • Table and chairs
  • Washing machine
  • Lawn mowers
Special depreciation

Tick this box if you want to enter special depreciation for the object.

Special depreciation includes

  • Renovation building according to sect. 7h of the Income Tax Act (EStG): In the case of construction measures started before 1 January 2004, the production costs can be distributed over 10 years at an annual rate of 10%.
  • In the case of construction measures started on or after 1 January 2004, production costs can be deducted as income-related expenses at 9% for each of the first eight years and 7% for each of the following four years.
  • Architectural monuments according to sect. 7i of the Income Tax Act (EStG): Regulation as for sect. 7h of the Income Tax Act (EStG).
Service charges

You can also enter service charges that are settled with the tenant as income-related expenses if they are included in the tax return as income (keyword: allocations).

On the "Service charges" page, you can enter the following expenses:

  • Tax on land and buildings
  • Street cleaning
  • Garbage disposal
  • Water supply
  • Drainage
  • House lighting
  • Heating
  • Hot water
  • Chimney cleaning
  • House Insurance
  • Caretaker
  • Staircase cleaning
  • Lift
Administrative costs

Expenses incurred in connection with the administrative costs of the leased property can be claimed as income-related expenses. In contrast to service charges, administrative costs may not be allocated to tenants but can be deducted as income-related expenses.

On the page "Administrative costs" you can, therefore, enter expenses such as:

  • Administrative fees
  • Labour costs
  • Costs for self-administration
  • Telephone, postage, travel expenses
  • Costs for finding a suitable tenant
  • Compensation payments to tenants for vacating the apartment
  • Account charges (rental account)
  • Costs for legal disputes arising from the tenancy agreement
  • Contributions to house and landowners associations
Other costs

Other income-related expenses include all costs not included in depreciation, debt interest, maintenance expenses or service charges and administrative expenses.

On the "Other costs" page, you can, therefore, enter various costs that you incur in connection with the property, including the following expenses:

  • Travel expenses from your apartment to the rented property (and back)
    • By car
    • Cost of public transport (tram, bus, etc.)
    • Train ticket (incl. surcharges, booking fees etc.)
    • Cost of BahnCard (incl. cost of photos)
    • Taxi costs
  • Inappropriate occupancy charge
  • Tenancy dispute
  • Clearance costs
  • Lawyer's fees
  • Court costs
  • Broker's fees
  • Home office
  • Office supplies
  • Postage
  • Specialist literature