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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Unterkunft/Sonstiges



Welche Übernachtungskosten kann ich absetzen?

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können Sie die Kosten für Übernachtungen in Ihrer Zweitwohnung absetzen. Anerkannt werden nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschbeträge. Als Zweitwohnung wird übrigens jede Unterkunft anerkannt, in der Sie eine Möglichkeit zur Übernachtung haben. Wie oft Sie diese Möglichkeit nutzen ist unerheblich. Unterkünfte können zum Beispiel sein:

  • eine Mietwohnung,
  • ein eigenes Haus oder
  • ein Hotelzimmer.

Nutzen Sie am Zweitwohnort eine Mietwohnung, können Sie die Miet- und Mietnebenkosten wie Heizung oder Strom der Zweitwohnung geltend machen. Auch die Ausgaben für notwendige Einrichtungsgegenstände können abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Tisch, Bett, Schrank oder auch Küchen- und Badezimmereinrichtung. Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro netto kann der Betrag sofort in voller Höhe abgesetzt werden, teurere Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum verteilt abgeschrieben werden. Bei neuen Möbeln beträgt die Nutzungsdauer 13 Jahre. Nutzen Sie ein Hotel als Übernachtungsmöglichkeit, können Sie die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten absetzen. Sind im Übernachtungspreis Verpflegungskosten enthalten und nicht gesondert ausgewiesen, verringert sich der absetzbare Betrag um folgende Posten:

  • für ein Frühstück um 20 Prozent und
  • für ein Mittag- bzw. Abendessen um 40 Prozent der Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von 24 Stunden (24 Euro).

Bewohnen Sie eine Eigentumswohnung können Sie Ihre Aufwendungen (Nebenkosten der Wohnung, Schuldzinsen für ein Hypothekendarlehen, Abschreibung etc.) bis zu der Höhe absetzen, die eine angemessene Wohnung an Miete kosten würde.

Seit 2014 ist bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland der abzugsfähige Betrag auf einen Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat begrenzt. Dieser Höchstbetrag umfasst alle für die Unterkunft oder Wohnung entstehenden Aufwendungen, die vom Arbeitnehmer selbst getragen werden, insbesondere Miete inklusive Betriebskosten, auch für eine möblierte Wohnung, Anschaffungskosten für notwendige Hausrats- und Einrichtungsgegenstände, Zweitwohnungsteuer, Renovierung usw. Der Höchstbetrag von 1.000 Euro gilt monatsbezogen und als Durchschnittswert für das Gesamtjahr. Wenn die Aufwendungen in einzelnen Monaten weniger als 1.000 Euro und in anderen Monaten mehr als 1.000 Euro betragen, dürfen die übersteigenden Beträge mit den nicht ausgeschöpften Höchstbeträgen verrechnet werden.

Achtung

Nach Auffassung des FG Düsseldorf gehören die Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung - Möblierung und Ausstattung - nicht zu den Unterkunftskosten, deren Abzug auf 1.000 Euro im Monat begrenzt ist (FG Düsseldorf vom 14.3.2017, 13 K 1216/16 E, Revision VI R 18/17).

(2018): Welche Übernachtungskosten kann ich absetzen?



Welche sonstigen Kosten sind bei doppelter Haushaltsführung absetzbar?

Sind die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt, können diverse Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren, sind als Werbungskosten absetzbar.

Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. Dazu zählen unter anderem

  • Transportkosten für eine Spedition oder
  • einen Leihwagen und auch
  • Reisekosten am Umzugstag.

Weiterhin können die Miet- und Mietnebenkosten, wie Heizung oder Strom, der Zweitwohnung abgesetzt werden. Auch die Ausgaben für notwendige Einrichtungsgegenstände können abgesetzt werden.

Dazu zählen beispielsweise

  • Tisch,
  • Bett,
  • Schrank,
  • Küchen- und Badezimmereinrichtung
  • Geschirr und Töpfe,
  • Kaffeemaschine,
  • Staubsauger sowie
  • Tisch- und Bettwäsche.

Weiterhin absetzbar sind die

  • Zweitwohnungsteuer,
  • Aufwendungen für die Renovierung der Zweitwohnung vor Bezug und bei Auszug sowie
  • Schadenskosten infolge eines Unfalls, der sich auf einer Heimfahrt ereignet.

Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro netto kann der Betrag sofort in voller Höhe abgesetzt werden, teurere Gegenstände müssen über einen längeren Zeitraum verteilt abgeschrieben werden.

(2018): Welche sonstigen Kosten sind bei doppelter Haushaltsführung absetzbar?



Welche Umzugskosten kann ich absetzen?

In Zusammenhang mit dem Bezug der Zweitwohnung können Sie die entstehenden tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen. Dies beginnt bereits bei der Wohnungssuche: Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren, sind als Werbungskosten absetzbar.

Auch die Kosten für den Umzug erkennt das Finanzamt an. So können Sie die Kosten der Spedition, Aufwendungen für einen Leihwagen, Helferlöhne oder Umzugskartons absetzen. Auch die Maklergebühr zur Erlangung der neuen Mietwohnung ist absetzbar, nicht jedoch die Maklergebühr zum Kauf eines Eigenheims am auswärtigen Beschäftigungsort. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Umzugskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einzeln nachweisen müssen, da die Umzugskostenpauschale nicht gewährt wird, weil Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht verlagern. Die Absetzbarkeit der Umzugskosten gilt übrigens auch für Ihren Rückumzug in Ihre Hauptwohnung. Falls Sie beim Auszug aus Ihrer Zweitwohnung Schönheitsreparaturen durchführen müssen, können Sie auch diese in der Steuererklärung angeben.

(2018): Welche Umzugskosten kann ich absetzen?

Field help

Accommodation expenses

Enter the cost of your accommodation at the place of employment.

This includes, but is not limited to:

  • Rent, including operating costs, also furnished flats,
  • Cleaning and maintenance of the flat,
  • Acquisition costs of necessary furnishings, if applicable in the form of depreciation (AfA),
  • Second household tax,
  • Contributions to broadcasting,
  • Renovation,
  • Rental or leasing fees for a car parking space, also in the underground car park,
  • Rent for a separately rented parking space,
  • Expenses for garden use,
  • In owner-occupied flats: depreciation (AfA), interest on debt, repairs, service charges, cleaning, home furnishings.

Important: In Germany, the tax office takes into account the proven costs of up to 1.000 Euro per month. If you have a second household abroad, the 1.000 Euro limit does not apply. In this case, the actual costs of renting are deductible to the extent that is deemed necessary and appropriate, i.e. not excessive. The upper limit is therefore always the local average rent for a living space of 60 square meters.

Service charges

Enter here the service charges - such as heating, electricity, cleaning, home insurance, etc.

Important: In the case of having two households in Germany, the actual expenses for the accommodation can be deducted up to a maximum amount of 1.000 Euro per month upon proof.

Other costs related to the apartment

Enter here any other costs related to the apartment. This could include, for example:

  • Legal expenses (lawyer, court),
  • Expenses for obtaining the apartment, such as advertisement costs, broker's fees.

Important: In the case of having two households in Germany, the actual expenses for the accommodation can be deducted up to a maximum amount of 1.000 Euro per month upon proof.

Number of calls

Enter the number of calls made instead of a trip home to your family.

Important: If you do not travel home on a weekend, you can claim the cost of a telephone call for up to 15 minutes in your tax return. However, this is only possible if there are relatives living in your household. Single persons without relatives are not entitled to this deduction.

Costs for long-distance family calls

Enter here the amount of the expenses you incurred for the telephone calls with your relatives that you made instead of a trip home to your family.

Important: If you do not travel home on a weekend, you can claim the cost of a telephone call for up to 15 minutes in your tax return. However, this is only possible if there are relatives living in your household. Single persons without relatives are not entitled to this deduction.

Tax-free refunds

If you have received tax-free reimbursements, enter them here, e.g.



  • Separation allowances,

  • Remuneration,

  • Remuneration for travel expenses or reimbursement for meals during double household management,

  • Mobility allowances.


Important: If tax-exempt reimbursements were already reported as part of the income tax statement (lines. 17-21), do not enter them again here.

.
The total cost of accommodation

In the case of running two households in Germany, the size of the apartment is no longer important since 2014. The proven total cost of accommodation is limited to 1.000 Euro per month, regardless of the size of the apartment.

If the second household is abroad, the 1.000 Euro limit does not apply. Here it remains the case that the actual rental costs will continue to be recognised to the extent that they are necessary and appropriate, not excessive. Housing costs are "necessary" only to the extent that they arise for an apartment with a living space of up to 60 square meters at a local rental price for an average apartment according to location and amenities. The upper limit of the deductible rental costs is therefore always the local average rental price for a living space of 60 square meters. Since this is the basic rent (Kaltmiete, not incl. heating and other additional costs), the service charges are also deductible. However, these must also be calculated for an apartment size of 60 square meters.

Other expenses

Enter here other expenses in connection with maintaining two households.

The costs include, for example,

  • Relocation costs for commencement of the second household,
  • Relocation costs in the case of termination of the second household,
  • Broker's fees for renting a second home,
  • Costs for finding a new tenant when the apartment is no longer needed.