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(2020) Wie versteuere ich meine ausländischen Einkünfte?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Muss ich mein Einkommen aus dem Ausland angeben?

Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, sind Sie hier unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie Ihre in- und ausländischen Einkünfte in Deutschland versteuern müssen. Auf der anderen Seite erhebt auch der ausländische Staat Steuern, das ist das so genannte Quellenprinzip.

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat Deutschland mit allen wichtigen Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Liegt das Besteuerungsrecht beim ausländischen Staat wird folgendermaßen die Doppelbesteuerung vermieden:

Freistellungsmethode:

  • Die ausländischen Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, werden aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen.

Anrechnungsmethode:

  • Die ausländischen Einkünfte werden in Deutschland mit erfasst und die im Ausland gezahlte Steuer auf die Steuerschuld angerechnet bzw. wie Werbungskosten von den Einkünften abgezogen.

Bei Arbeitslohn wird im Allgemeinen die Freistellungsmethode angewandt.