Sie erwarben am 1.8.2020 aus beruflichen Gründen ein Notebook für 1.500 Euro. Die Nutzungsdauer wurde von der Finanzverwaltung auf drei Jahre gesetzt. Es ergibt sich daher folgende lineare Jahresabschreibung: 1.500 Euro aufgeteilt auf 3 Jahre ergibt eine jährliche Abschreibung von 500 Euro. Da der Kauf unterjährig getätigt wurde muss das Notebook im ersten Jahr monatsgenau abgeschrieben werden:
Abschreibung im Jahr 2020: 500 Euro x 5/12 = 209 Euro (für die Monate August bis Dezember).
Abschreibung im 2. und 3. Jahr: jeweils 500 Euro.
Abschreibung im 4. Jahr: 291 Euro (= Restwert aus dem Jahr 2020).