Wird der Arbeitsweg mit dem Flugzeug zurückgelegt, müssen Sie für die Berechnung der Fahrtkosten wie folgt vorgehen:
Für die Entfernungspauschale machen Sie die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Start-Flughafen plus der Entfernung zwischen dem Zielflughafen und der Arbeitsstätte geltend.
Zusätzlich können Sie die Ausgaben für Ihre Flugtickets in der Steuererklärung angeben.
Ein Beispiel: Sie wohnen in München und arbeiten in Frankfurt. Von Ihrer Wohnung zum Münchner Flughafen sind es 9 Kilometer und vom Frankfurter Flughafen zur Ihrem Arbeitgeber 6 Kilometer. Sie können folglich 15 Kilometer im Rahmen der Entfernungspauschale für 230 Tage ansetzen. Zusätzlich zahlen pro Tag für Ihr Flugticket 66 Euro. Insgesamt entstehen Ihnen dann an 230 Tagen 1.035 Euro im Rahmen der Entfernungspauschale plus 15.180 Euro für die Flugtickets.
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