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Make here please only information if you have moved during the year 2014 to Germany or moved away abroad.



If you lived in the tax year partly in Germany and partly abroad, you are not domestically have unlimited tax throughout the year. For the period that you have lived in Germany, you have unlimited tax liability.


The foreign income that you have obtained outside of this period and who did not inferior to German income tax, in the calculation of income tax (so-called. "Exemption with progression") special consideration.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Partially stay abroad



Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?

Wenn Sie innerhalb des Steuerjahres nur zeitweilig Ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, müssen Sie hier die entsprechenden Angaben machen. Dies kommt in Betracht, wenn Sie aus Deutschland weggezogen sind oder nach Deutschland zurückgekehrt bzw. zugezogen sind.

In diesem Fall werden die Einkünfte, die nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in Deutschland erzielt werden, in die Veranlagung mit einbezogen. Einkünfte, die danach bzw. davor im Ausland erzielt werden, werden nicht in Deutschland versteuert. Jedoch gehen sie in den Progressionsvorbehalt ein und führen so zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen.

(2014): Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?



Ich war als Erntehelfer/in in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?

Wenn Sie sich lediglich vorübergehend und nicht für einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten in Deutschland aufgehalten haben, sind Sie für das betreffende Kalenderjahr in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer gilt grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten.

Abweichend hiervon können Sie die Lohnsteuer aber auf Antrag erstattet bekommen, wenn die in Deutschland erzielten Einkünfte mindestens 90% Ihrer gesamten Einkünfte oder Ihre nicht in Deutschland erzielten Einkünfte nicht mehr als 6.136 Euro (ggf. gekürzt auf 4.090 oder 2.045 Euro, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat notwendig und angemessen ist) im betreffenden Kalenderjahr betragen.

(2014): Ich war als Erntehelfer/in in Deutschland tätig. Wie kann ich die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen?



Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden?

Neben den Einkommensteuervordrucken (Mantelbogen, Anlage N etc.) und der Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie je nach Lage Ihres Wohnsitzes den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit einreichen, auf dem Ihre zuständige ausländische Steuerbehörde Ihre Angaben bescheinigt.

Die Vordrucke "Bescheinigung EU/EWR" und "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" liegen in mehreren Sprachen vor und können wie auch die anderen Einkommensteuervordrucke von unserer Webseite heruntergeladen werden.

(2014): Welchen Vordruck muss ich für den Antrag auf Erstattung der Lohnsteuer verwenden?

Field help

In Germany, a resident of

Geben Sie hier bitte an, seit wann Sie im Jahr 2014 in Deutschland ansässig waren.

Wenn Sie bereits im Vorjahr im Inland ansässig waren, geben Sie den 01.01. an.

to

Geben Sie hier bitte an, bis wann Sie im Jahr 2014 in Deutschland ansässig waren.

Wenn Sie auch im Folgejahr im Inland ansässig sind, geben Sie den 31.12. an.

Foreign income (Please enclose evidence of the nature and amount of that income.)

Geben Sie die Summe der ausländischen Einkünfte an, die außerhalb des oben angegebenen Zeitraums bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben.

The country in which the income was earned (wife)

Geben Sie hier den Staat an, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen.

extraordinary income within the meaning of § 34, 34 b EStG included therein

Geben Sie die außerordentlichen Einkünfte nach §§ 34 und 34 b EStG an. Die Einkünfte dürfen nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

Zu den außerordentlichen Einkünften gehören beispielsweise:

  • Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten
  • Veräußerungsgewinne
  • Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG

Außerordentlichen Einkünfte sind bei der Ermittlung des Steuersatzes zu berücksichtigen, (sog. "Progressionsvorbehalt"). Das bedeutet,  dass die Einkünfte mit einem Fünftel bei der Ermittlung Ihres Steuersatzes, aber nicht bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens einbezogen werden.