(2018)
Was muss ich tun, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten?
Wer die Arbeitnehmersparzulage bekommen möchte, muss diese jährlich in seiner Steuererklärung beantragen. Zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage kreuzen Sie im Steuerhauptformular auf Seite 1 oben das Kästchen "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" an. Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt dann gemeinsam mit der Einkommensteuer im Steuerbescheid (Lohnsteuerbescheid).
Die bisherige Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen in Papierform (Anlage VL) wird erstmals für das Jahr 2017 durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung durch den Anbieter direkt an die Finanzverwaltung ersetzt. Die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung gilt erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die ab dem 1.1.2017 angelegt werden. Die "Anlage VL" in Papierform wird künftig nicht mehr ausgestellt (BMF-Schreiben vom 16.12.2016).
Der Arbeitnehmer muss der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung zustimmen und seine Steuer-Identifikationsnummer dem Anbieter mitteilen. Daher müssen Sie auf Seite 4 des Mantelbogens zusätzlich angeben, das Sie für alle elektronisch übermittelten Vermögensbildungsbescheinigungen die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.
Wer keine Steuererklärung machen will oder muss, kann die Arbeitnehmersparzulage auch in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Hierzu gibt man lediglich den Mantelbogen der Steuererklärung, die Anlage N und die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) oder aber die so genannte "Vereinfachte Steuererklärung" beim Finanzamt ab.
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