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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024):



Vermeiden Sie rückwirkende Zahlungen

Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich, d.h. ein im August überwiesener Betrag kann nur für den Unterhalt im August oder den Folgemonaten bestimmt sein. Beziehen sich die Unterstützungsleistungen nicht auf das gesamte Kalenderjahr, sondern nur auf einzelne Monate, wird der Höchstbetrag für Unterstützungsleistungen entsprechend gekürzt.

(2023): Vermeiden Sie rückwirkende Zahlungen



Unterhalt an Angehörige im Ausland: Strenge Nachweisanforderungen beachten!

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt seit 2007 strengere Anforderungen an den Nachweis der Unterhaltszahlungen und an die Bedürftigkeit des Empfängers.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof Unterhaltsleistungen an die in Indonesien lebenden Eltern abgelehnt, weil die Bedürftigkeit nicht hinreichend nachgewiesen wurde. Die Bedürftigkeitsbescheinigungen erwachsener Unterhaltsempfänger müssen detaillierte Angaben über vor dem Beginn der Unterstützung bezogene Einkünfte enthalten.

Im Hinblick auf die nur eingeschränkte Überprüfbarkeit eines im Ausland verwirklichten Sachverhalts seien umfassende Angaben dazu unerlässlich. Grundsätzlich sei es zumutbar, vollständig ausgefüllte Bescheinigungen vorzulegen (BFH-Urteil vom 7.5.2015, VI R 32/14).

Der Fall: Der in Deutschland lebende Sohn unterstützte seine Eltern in Indonesien mit 5.000 Euro. Er legte dem Finanzamt zwei Dokumente der Stadtverwaltung (Indonesien) vor, nach denen seine Eltern keine staatliche Rente als Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes beziehen. Im Nachgang legte er eine weitere Bescheinigung vor, wonach der Vater nicht berufstätig ist, keinen eigenen Verdienst hat und keine Rente bezieht. Dies aber genügte dem BFH nicht als ausreichender Nachweis der Bedürftigkeit der Eltern.

Der BFH ist hier sehr streng: Die Richter bemängeln, dass die vorgelegten „Unterhaltsbescheinigungen“ der Stadtverwaltung (Indonesien) in wesentlichen Teilen unvollständig waren. Insbesondere fehlten Angaben über vor dem Beginn der Unterstützung bezogene Einkünfte der Eltern und damit Angaben dazu, wie sie ihren Lebensunterhalt vor Beginn der Unterstützungsleistungen durch den Sohn bestritten haben.

Darüber hinaus waren die vorgelegten Bescheinigungen der Stadtverwaltung insoweit lückenhaft, als sie keine Aussage zur Vermögenssituation der Eltern, etwa zu (selbstgenutztem) Grundbesitz, enthielten. Auch schlossen diese Bescheinigungen lediglich einen eigenen Verdienst und den Bezug einer Rente (als Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes) aus, sagten aber nichts zu anderen Einnahmen. z.B. aus Vermietung. Allein aus den in den Bescheinigungen enthaltenen Angaben konnte deshalb nicht auf deren Bedürftigkeit geschlossen werden.

Eine Erleichterung aber räumt der BFH ein: Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein. So können etwa in Fällen eines Bürgerkrieges Beweiserleichterungen hinsichtlich der Beschaffung amtlicher Bescheinigungen in Betracht kommen.

 

Abzug von Unterhaltsleistungen

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium zum Abzug von Unterhaltsleistungen in zwei umfassenden Erlassen Stellung bezogen, unter anderem auch zur Frage des Nachweises der Unterhaltsleistungen. Gerade bei Zahlungen an Angehörige, die im Ausland leben, ist einiges zu beachten (BMF-Schreiben vom 6.4.2022, IV C 8-S 2285/19/10002 :001 und 10003 :001). Danach gilt unter anderem:

Überweisungen an Angehörige im Ausland sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Werden mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, unterhalten, so genügt es, wenn die Überweisungsbelege auf den Namen einer dieser Personen lauten. Bei Überweisungen auf ein nicht auf den Namen der unterhaltenen Person lautendes Konto im Ausland ist neben den inländischen Zahlungsbelegen eine Bescheinigung der Bank über die Kontovollmacht und über den Zeitpunkt, die Höhe und den Empfänger der Auszahlung erforderlich.

Der Steuerpflichtige kann auch einen anderen Zahlungsweg wählen, wenn die so erbrachte Unterhaltsleistung in hinreichender Form nachgewiesen wird. Bei baren Unterhaltszahlungen sowie bei allen anderen Zahlungswegen sind erhöhte Beweisanforderungen zu erfüllen. Abhebungsnachweise und detaillierte Empfängerbestätigungen sind erforderlich. Zwischen der Abhebung und der jeweiligen Geldübergabe muss ein ausreichender Sachzusammenhang (Zeitraum von höchstens zwei Wochen) bestehen. Die Durchführung der Reise ist stets anhand von Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerken, Flugscheinen, Visa usw. nachzuweisen.

Erleichterungen gelten bei Familienheimfahrten des Steuerpflichtigen zu seiner von ihm unterstützten und im Ausland lebenden Familie. Eine Familienheimfahrt liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige seinen im Ausland lebenden Ehegatten besucht, der dort weiter den Familienhaushalt aufrechterhält. Lebt auch der Ehegatte im Inland und besucht der Steuerpflichtige nur seine im Ausland lebenden Kinder oder die eigenen Eltern, liegt keine Familienheimfahrt vor mit der Folge, dass wiederum erhöhte Beweisanforderungen gelten.

Bei Arbeitnehmern kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Steuerpflichtige je Familienheimfahrt einen Nettomonatslohn für den Unterhalt des Ehegatten, der Kinder und anderer im Haushalt des Ehegatten lebender Angehöriger mitnimmt. Diese Beweiserleichterung gilt nur für bis zu vier im Kalenderjahr nachweislich durchgeführte Familienheimfahrten. Im Rahmen der Beweiserleichterung kann aber höchstens ein Betrag geltend gemacht werden, der sich ergibt, wenn der vierfache Nettomonatslohn um die auf andere Weise erbrachten und nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Zahlungen gekürzt wird. Macht der Steuerpflichtige höhere Aufwendungen als (pauschal) den vierfachen Nettomonatslohn geltend, müssen alle Zahlungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen nachgewiesen werden.

Der Geldtransfer durch eine Mittelsperson (hierzu zählt auch ein neutrales gewerbliches Transportunternehmen) kann grundsätzlich nicht anerkannt werden. Dies gilt nicht, wenn wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat (z.B. Krisengebiet) ausnahmsweise kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In diesem Fall sind neben der Identität der Mittelsperson (Name und Anschrift) der genaue Reiseverlauf darzustellen sowie ein lückenloser Nachweis über die Herkunft des Geldes im Inland und über jeden einzelnen Schritt bis zur Übergabe an die unterhaltene Person zu erbringen. Die Durchführung der Reise durch eine private Mittelsperson ist stets durch Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine, Visa usw. nachzuweisen.

Eine Empfängerbestätigung muss für die Übergabe jedes einzelnen Geldbetrags ausgestellt werden. Sie muss den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person, das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Empfängers sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geldübergabe enthalten. Um die ihr zugedachte Beweisfunktion zu erfüllen, muss sie Zug um Zug gegen Hingabe des Geldbetrags ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbestätigungen erfüllen die Nachweisvoraussetzungen nicht.

(2023): Unterhalt an Angehörige im Ausland: Strenge Nachweisanforderungen beachten!



Unterhaltsleistungen: Übergabe von Bargeld für Angehörige im Ausland absetzbar

Viele ausländische Mitbürger in Deutschland unterstützen ihre Familienangehörigen im Heimatland finanziell. Das Finanzamt stellt dabei strenge Anforderungen an den Nachweis dieser Unterhaltszahlungen und die Bedürftigkeit der Empfänger. Bargeldüberweisungen über Mittelspersonen, einschließlich neutraler Transportunternehmen, werden grundsätzlich nicht steuermindernd anerkannt (BMF-Schreiben vom 7.6.2010).

Eine Ausnahme gilt nur, wenn es im Wohnsitzstaat besondere Umstände wie eine Krisensituation gibt und kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In solchen Fällen müssen die Identität der Mittelsperson, der genaue Reiseverlauf sowie ein lückenloser Nachweis über die Herkunft des Geldes in Deutschland und die Übergabe an den Empfänger dokumentiert werden. Dies umfasst Belege wie Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine und Visa.

Ein Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg von 2016 hat jedoch entschieden, dass Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige in Italien unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sind. Ein Fall beschreibt, wie ein Gastarbeiter Unterhaltszahlungen an seine Eltern in Italien übermittelte, wobei Geldbeträge persönlich durch einen Bekannten übergeben wurden, der regelmäßig nach Süditalien reiste.

Die Finanzrichter akzeptierten die Unterhaltsaufwendungen nach der Vernehmung des Geldboten als Zeugen, da die Details der Reisen und der Geldübergaben glaubhaft und widerspruchsfrei waren. (FG Baden-Württemberg vom 21.7.2015, 8 K 3609/13, veröffentlicht am 2.3.2016).

 

Abzug von Unterhaltsleistungen

Derzeit hat das Bundesfinanzministerium in umfassenden Erlassen klargestellt, wie Unterhaltsleistungen steuerlich abgesetzt werden können, insbesondere bei Zahlungen an im Ausland lebende Familienmitglieder (BMF-Schreiben vom 6.4.2022, IV C 8-S 2285/19/10002 :001 und 10003 :001). Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Überweisungen an im Ausland lebende Angehörige müssen grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege nachgewiesen werden, die den Empfänger identifizieren. Bei Unterstützung mehrerer Personen im selben Haushalt genügt es, wenn die Belege auf einen der Haushaltsmitglieder ausgestellt sind.
  • Zahlungen auf ausländische Konten, die nicht auf den Namen des Empfängers lauten, erfordern zusätzlich zur deutschen Belegvorlage eine Bankbescheinigung über die Kontovollmacht und die Details der Zahlung.
  • Alternativ können auch andere Zahlungswege genutzt werden, wenn sie ausreichend nachgewiesen sind. Bei Bargeldzahlungen und anderen Methoden gelten erhöhte Anforderungen an den Nachweis. Dies beinhaltet Abhebungsnachweise, detaillierte Empfängerbestätigungen und einen klaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Abhebung und Übergabe, der maximal zwei Wochen betragen darf. Die Reise muss durch Tickets, Tankbelege, Grenzkontrollen, Flugtickets oder Visa nachgewiesen werden.
  • Unter bestimmten Bedingungen sind Familienbesuche des Steuerpflichtigen ("Familienheimfahrten ") bei seiner unterstützten Familie im Ausland steuermindernd absetzbar. Die Vereinbarungen gelten jedoch nicht, wenn der Ehepartner des Steuerpflichtigen im Inland lebt und der Steuerpflichtige nur seine Kinder oder Eltern im Ausland besucht.
  • Arbeitnehmer können in der Regel einen Nettomonatslohn je Familienheimfahrt für den Unterhalt des Ehepartners, der Kinder und anderer im Haushalt lebender Verwandter geltend machen. Diese Regelung gilt für bis zu vier Fahrten pro Kalenderjahr.
  • Geldtransfer durch Mittelspersonen wie neutrale Transportunternehmen werden grundsätzlich nicht steuermindernd anerkannt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es im Wohnsitzstaat besondere Umstände wie eine Krise gibt und kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In solchen Fällen müssen die Identität der Mittelsperson, der Reiseverlauf und ein lückenloser Nachweis über die Geldherkunft und -übergabe dokumentiert werden. Die Reisedurchführung muss durch entsprechende Belege wie Tickets, Tankbelege, Grenzkontrollen, Flugtickets oder Visa belegt werden.
  • Für jede Geldübergabe muss eine Empfängerbestätigung ausgestellt werden, die Namen, Adressen, Datum und Unterschrift des Empfängers sowie Ort und Zeitpunkt der Geldübergabe enthält. Die Bestätigung muss unmittelbar bei der Übergabe ausgestellt werden, um ihre Beweiskraft zu erhalten. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Bestätigungen erfüllen nicht die Nachweisanforderungen.

 

Unterhaltsleistungen sind bis zum Höchstbetrag von 10.908 Euro (2023) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung absetzbar. Angerechnet werden allerdings eigene Einkünfte und Bezüge oberhalb von 624 Euro pro Jahr.

Gekürzt werden der Unterhaltshöchstbetrag und Anrechnungsfreibetrag gemäß der Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel, wenn der Unterhaltsempfänger in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt.

 

Achtung

Achtung: Unterhaltsleistungen dürfen immer nur bis zum Jahresende steuerlich berücksichtigt werden und der Höchstbetrag bei unterjähriger Zahlung muss anteilsmäßig auf das Jahr aufgeteilt werden (BFH-Urteil vom 25.4.2018, VI R 35/16).

(2023): Unterhaltsleistungen: Übergabe von Bargeld für Angehörige im Ausland absetzbar



Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?

Wenn Sie an einen Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Das Finanzamt berücksichtigt die Unterstützung aber nur dann, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Zieht man die Unterhaltsleistungen von Ihrem Nettoeinkommen ab, muss dieses noch ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu bestreiten. Das ist die sogenannte Opfergrenze, also die Grenze, bis zu welcher das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen anerkennt. Die Opfergrenze gilt nicht bei Unterhaltsleistungen an Ihren Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das Gleiche gilt, wenn Sie Unterhaltsleistungen an Ihren mittellosen Lebenspartner zahlen, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

Wie berechnet sich die Opfergrenze?
Grundlage für die Berechnung der Opfergrenze ist Ihr Nettoeinkommen, also alle Einnahmen (steuerpflichtig und steuerfrei). Dazu zählen zum Beispiel Ihr Arbeitslohn, Kindergeld, aber auch Arbeitslosengeld. Davon abgezogen werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, die Sozialabgaben, der Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. die Werbungskosten. Die Opfergrenze beträgt dann ein Prozent je volle 500 Euro des Nettoeinkommens. Bei Ehegatten wird das gemeinsame Einkommen zur Berechnung herangezogen. Höchstens werden jedoch 50 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt. Der Prozentsatz verringert sich um jeweils fünf Prozentpunkte für jedes Ihrer Kinder, für das Sie Kindergeld erhalten und um ebenfalls fünf Prozentpunkte für Ihren Ehepartner, jedoch höchstens um insgesamt 25 Prozent.

Beispiel: Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und unterstützen Ihre Eltern mit 9.000 Euro pro Jahr. Ihr Jahresnettoeinkommen beträgt 24.000 Euro.

Nettoeinkommen: 24.000 Euro

  • 1 Prozent je volle 500 Euro: 48 Prozent
  • Abzüglich Ehepartner: -5 Prozent
  • Abzüglich 2 Kinder: -10 Prozent
  • Verbleiben: 33 Prozent

Ihre Opfergrenze beträgt demnach 33 Prozent von 24.000 Euro, also 7.920 Euro. Von Ihren Unterhaltszahlungen in Höhe von 9.000 Euro werden also nur 7.920 Euro anerkannt. Auch hier gilt der Unterhaltshöchstbetrag in Höhe von 10.908 Euro (2023), ggf. zuzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, falls Sie solche Beiträge für den Unterhaltsempfänger übernommen haben.

(2023): Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?



Kann ich auch einmalige Zahlungen angeben?

Auch gelegentliche oder einmalige Unterhaltsleistungen sind im Rahmen der Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen steuerlich abziehbar.

Bei einer einmaligen Unterhaltszahlung nimmt das Finanzamt stets an, das diese dem Unterhaltsbedarf bis zum Jahresende dienen soll. Der Unterhaltshöchstbetrag wird dann für die vorangegangenen Monate um jeweils ein Zwölftel gekürzt wird. Leisten Sie also eine Zahlung im September wird der Unterhaltshöchstbetrag um 8/12 gekürzt. Leisten Sie dagegen die Einmalzahlung gleich im Januar, wird der Unterhaltshöchstbetrag nicht gekürzt. Eine Unterhaltsleistung im Januar sichert somit den vollen Unterhaltshöchstbetrag für das ganze Jahr, wenn die unterstützte Person auch das ganze Jahr bedürftig ist. Die Unterhaltszahlung soll immer zur Deckung des Lebensbedarfs bis zur nächsten Zahlung reichen. Ob diese Zahlungen den anteiligen Höchstbetrag erreichen, spielt keine Rolle.

Ausnahme

Unterhaltszahlungen an den Ehegatten können immer bis zum Unterhaltshöchstbetrag abgezogen werden, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung erfolgt.

(2023): Kann ich auch einmalige Zahlungen angeben?



Unterhalt an Angehörige im Ausland: Verschärfter Nachweis bei Bargeldübergabe

Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen Angehörige im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt seit 2007 strengere Anforderungen an die Bedürftigkeit des Empfängers und an den Nachweis der Unterhaltszahlungen. Dabei gelten für Bargeldübergaben besonders strenge Nachweisanforderungen.

Der Bundesfinanzhof hat Unterhaltsleistungen an die in Ungarn lebende Mutter abgelehnt, weil die Bargeldübergaben nicht hinreichend nachgewiesen wurden. Bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger seien die Beteiligten in besonderem Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die Beweismittel zu beschaffen. Welche Beweismittel zum Nachweis eines Sachverhalts erforderlich sind, richte sich nach den Umständen des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 9.3.2017, VI R 33/16).

  • Der Nachweis einer Bargeldübergabe erfordert neben einer belastbaren Empfängerbestätigung einen zeitnahen, lückenlosen Nachweis der "Zahlungskette", also Nachweise über die Abhebungen oder konkrete Verfügbarkeit dieser Beträge zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Unterhaltszahler. Allein das Vorliegen entsprechender Einkommens- und Vermögensverhältnisse genügt hierfür nicht.
  • Darüber hinaus muss der Unterhaltszahler das "Wie und Wann" der Bargeldübergabe im Einzelnen darlegen und belastbar nachweisen. Deshalb steht einer überzeugenden Nachweisführung der Umstand entgegen, dass der Zahler nicht nachweisen kann, dass er zur behaupteten Bargeldübergabe am Übergabeort gewesen ist. Zwar muss der Unterhaltszahler die Barzuwendung nicht persönlich übergeben, dann hat er jedoch "Ross und Reiter", d.h. den Überbringer des Geldes, zu benennen.
  • Im Urteilsfall fehlt es am Nachweis, dass die angegebenen Zahlungen tatsächlich geleistet worden sind. Die vorgelegten Empfangsbestätigungen genügen hierfür nicht. Aus ihnen ist nicht ersichtlich, ob dem Unterhaltsempfänger die Zuwendungen als Einmalbetrag oder in Teilbeträgen übergeben worden sind. Denn die Bestätigungen lauteten auf die Zahlung von insgesamt 1 800 Euro. Auch ist aus den Bestätigungen nicht ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung(en) geleistet wurden. Die Schriftstücke sind zwar datiert. Das Datum lässt je-doch nur auf den Tag ihrer Ausstellung, nicht aber auf den Zeitpunkt der Bargeldübergabe schließen.
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Eine Erleichterung aber räumt der BFH ein: "Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss erforderlich, möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein." So können etwa im Fall eines Bürgerkrieges Beweiserleichterungen hinsichtlich der Beschaffung amtlicher Bescheinigungen in Betracht kommen.

 

 

Hinweis

Aktuell hat das Bundesfinanzministerium zum Abzug von Unterhaltsleistungen in zwei umfassenden Erlassen Stellung bezogen, unter anderem auch zur Frage des Nachweises der Unterhaltsleistungen. Gerade bei Zahlungen an Angehörige, die im Ausland leben, ist einiges zu beachten (BMF-Schreiben vom 6.4.2022, IV C 8-S 2285/19/10002 :001 und 10003 :001). Danach gilt unter anderem:

Überweisungen an Angehörige im Ausland sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge) nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Werden mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, unterhalten, so genügt es, wenn die Überweisungsbelege auf den Namen einer dieser Personen lauten. Bei Überweisungen auf ein nicht auf den Namen der unterhaltenen Person lautendes Konto im Ausland ist neben den inländischen Zahlungsbelegen eine Bescheinigung der Bank über die Kontovollmacht und über den Zeitpunkt, die Höhe und den Empfänger der Auszahlung erforderlich.

Der Steuerpflichtige kann auch einen anderen Zahlungsweg wählen, wenn die so erbrachte Unterhaltsleistung in hinreichender Form nachgewiesen wird. Bei baren Unterhaltszahlungen sowie bei allen anderen Zahlungswegen sind erhöhte Beweisanforderungen zu erfüllen. Abhebungsnachweise und detaillierte Empfängerbestätigungen sind erforderlich. Zwischen der Abhebung und der jeweiligen Geldübergabe muss ein ausreichender Sachzusammenhang (Zeitraum von höchstens zwei Wochen) bestehen. Die Durchführung der Reise ist stets anhand von Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerken, Flugscheinen, Visa usw. nachzuweisen.

Erleichterungen gelten bei Familienheimfahrten des Steuerpflichtigen zu seiner von ihm unterstützten und im Ausland lebenden Familie. Eine Familienheimfahrt liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige seinen im Ausland lebenden Ehegatten besucht, der dort weiter den Familienhaushalt aufrechterhält. Lebt auch der Ehegatte im Inland und besucht der Steuerpflichtige nur seine im Ausland lebenden Kinder oder die eigenen Eltern, liegt keine Familienheimfahrt vor mit der Folge, dass wiederum erhöhte Beweisanforderungen gelten.

Bei Arbeitnehmern kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Steuerpflichtige je Familienheimfahrt einen Nettomonatslohn für den Unterhalt des Ehegatten, der Kinder und anderer im Haushalt des Ehegatten lebender Angehöriger mitnimmt. Diese Beweiserleichterung gilt nur für bis zu vier im Kalenderjahr nachweislich durchgeführte Familienheimfahrten. Im Rahmen der Beweiserleichterung kann aber höchstens ein Betrag geltend gemacht werden, der sich ergibt, wenn der vierfache Nettomonatslohn um die auf andere Weise erbrachten und nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Zahlungen gekürzt wird. Macht der Steuerpflichtige höhere Aufwendungen als (pauschal) den vierfachen Nettomonatslohn geltend, müssen alle Zahlungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen nachgewiesen werden.

Der Geldtransfer durch eine Mittelsperson (hierzu zählt auch ein neutrales gewerbliches Transportunternehmen) kann grundsätzlich nicht anerkannt werden. Dies gilt nicht, wenn wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat (z.B. Krisengebiet) ausnahmsweise kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In diesem Fall sind neben der Identität der Mittelsperson (Name und Anschrift) der genaue Reiseverlauf darzustellen sowie ein lückenloser Nachweis über die Herkunft des Geldes im Inland und über jeden einzelnen Schritt bis zur Übergabe an die unterhaltene Person zu erbringen. Die Durchführung der Reise durch eine private Mittelsperson ist stets durch Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine, Visa usw. nachzuweisen.

Eine Empfängerbestätigung muss für die Übergabe jedes einzelnen Geldbetrags ausgestellt werden. Sie muss den Namen und die Anschrift des Steuerpflichtigen und der unterhaltenen Person, das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Empfängers sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geldübergabe enthalten. Um die ihr zugedachte Beweisfunktion zu erfüllen, muss sie Zug um Zug gegen Hingabe des Geldbetrags ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbestätigungen erfüllen die Nachweisvoraussetzungen nicht.

(2023): Unterhalt an Angehörige im Ausland: Verschärfter Nachweis bei Bargeldübergabe

Ajutoare pentru câmp

Strada și numărul casei
Cod poștal
Localitatea de reședință

Indicați aici adresa gospodăriei pe care o sprijiniți.

Plățile de întreținere trebuie să fie înregistrate pentru gospodăria care beneficiază de sprijin. Biroul fiscal presupune că toate plățile de întreținere sunt distribuite în mod egal între toate persoanele care trăiesc și sunt întreținute în gospodărie.

Prin urmare, pensia de întreținere pe care o plătiți este împărțită în mod egal între toate persoanele care locuiesc în gospodărie, chiar dacă acestea nu sunt în întreținere.

Persoana (persoanele) sprijinită (sprijinite) a (au) trăit ...

Vă rugăm să selectați dacă persoana (persoanele) sprijinită(e) au locuit

  • în gospodăria dvs. din Germania,
  • în altă gospodărie din Germania sau
  • în altă gospodărie din străinătate

Notă: Sprijinul plătit în străinătate este deductibil din impozit doar dacă sunteți obligat legal să sprijiniți persoana sprijinită.

Ar trebui să se solicite întreținerea în natură pentru toate persoanele care locuiesc și sunt întreținute în gospodărie?

În cazul în care persoana întreținută locuiește în gospodăria susținătorului, puteți solicita 909 euro pe lună fără a face o dovadă. În acest caz, selectați "da".

Fiscalitatea presupune că aveți cheltuieli de această sumă. Aceste cheltuieli se numesc întreținere naturală (printre altele, hrană, cazare, îmbrăcăminte), pe care le suportați ca urmare a unei obligații morale.

De ex. dacă copilul dumneavoastră, pentru care nu mai primiți alocații pentru copii, continuă să locuiască cu dumneavoastră și este astfel întreținut, puteți solicita întreținerea în natură. Acest lucru este valabil și în cazul unei uniuni consensuale.

Au fost efectuate plăți suplimentare prin înmânarea de numerar?

Dacă ați efectuat plăți de întreținere prin predarea de bani în numerar în cadrul deplasărilor acasă la familie, selectați "da" aici.

Plățile de întreținere în numerar sunt, în general, permise, dar lipsa opțiunilor de control înseamnă că sunt necesare sisteme de verifiare mai ridicate. Ar trebui să fiți în măsură să furnizați următoarele dovezi la cererea biroului fiscal:

  • Dovada retragerii de la bancă
  • Confirmare (detaliată) din partea persoanei care primește banii
  • Documente de călătorie ca dovadă a călătoriei acasă la familie
Plăți de întreținere efectuate
Plăți de întreținere prin poștă sau prin transfer bancar

Pentru fiecare persoană sprijinită se poate solicita 2023 un maxim de 10.908 de euro. Pentru fiecare lună în care nu sunt îndeplinite cerințele necesare, suma se reduce cu o doisprezecime.

Sumele care nu sunt exprimate în euro trebuie convertite în conformitate cu rata de referință anunțată pentru luna septembrie 2022 de către Banca Centrală Europeană. Ratele de conversie lunare sunt, de asemenea, publicate de Ministerul Federal de Finanțe.

Nu introduceți aici contribuțiile la asigurarea de bază de sănătate și de îngrijire pe termen lung. Trebuie să declarați separat aceste cheltuieli pentru persoana întreținută pentru care au fost preluate contribuțiile. Contribuțiile de asigurare sunt deductibile în plus față de plățile de întreținere.

Important: În principiu, perioada de întreținere începe cel mai devreme cu prima plată a pensiei de întreținere. Plățile de întreținere nu se pot referi la lunile anterioare plății lor.

O pensie de întreținere în luna ianuarie care este destinată să acopere nevoile de întreținere ale persoanei nevoiașe pentru următoarele 12 luni este deductibilă în întregime - în limita sumei maxime de întreținere. Cu toate acestea, o plată în decembrie este luată în considerare doar la 1/12, adică redusă corespunzător.

De aceea, cel mai bine este să faceți plățile de întreținere pentru persoanele nevoiașe în ianuarie sau să începeți cu prima plată din această lună.

Țara

Indicați aici în ce țară își are reședința și domiciliul obișnuit persoana pe care o sprijiniți.

În cazul în care persoana locuiește în străinătate, valoarea maximă a pensiei de întreținere poate fi redusă. În plus, Fiscul impune cerințe stricte în ceea ce privește dovada plății pensiei de întreținere.

Perioada de întreținere

Indicați aici perioada pentru care ați acordat sprijin.

Perioada de sprijin începe, de ex.

  • pentru copii atunci când dreptul la alocație pentru copii sau alocație pentru copii încetează și copiii sunt încă în nevoie, de exemplu, dacă copilul este șomer începând cu vârsta de 21 de ani.
  • pentru alte persoane odată cu apariția nevoii.

Important: Practic, perioada de întreținere începe cel mai devreme cu prima plată de întreținere. Plățile de întreținere nu se pot referi la lunile anterioare plății lor.

O plată de întreținere din ianuarie care este destinată să beneficieze de nevoile de întreținere ale beneficiarului de întreținere în următoarele 12 luni este deductibilă în întregime – limitată la suma maximă de întreținere –. Cu toate acestea, o plată din decembrie este luată în considerare doar la 1/12, adică redusă corespunzător.

Prin urmare, cel mai bine este să efectuați plățile de întreținere către persoanele aflate în întreținere în ianuarie sau să începeți cu prima plată din această lună.

Venit net 2023

Indicați aici venitul dvs. net.

În afară de venitul ca angajat și de venitul din activități independente, venitul net include și pensia, ajutorul de șomaj, prestațiile în natură de la angajator, prima de Crăciun și indemnizația de vacanță, rambursare de impozite, indemnizația de concediu, indemnizația pentru condiții meteorologice nefavorabile, indemnizația pentru perioade scurte de timp sau BAFöG. Din venit puteți deduce, printre altele, impozitele pe venit, cheltuielile de deplasare la locul de muncă, costurile de formare profesională sau obligațiile din împrumuturi.

De ce sunt necesare aceste informații?

Dacă doriți să solicitați plata pensiei de întreținere în declarația de impozit, se verifică dacă v-au rămas suficienți bani pentru a vă acoperi cheltuielile dvs. de întreținere în ciuda plății pensiei de întreținere. Prin urmare, plățile pentru pensia de înterținere trebuie să fie într-o proporție rezonabilă față de venitul dumneavoastră net.

Această sumă se numește limită de sacrificiu. Limita de sacrificiu este, prin urmare, suma maximă pe care o puteți "sacrifica" fără a vă pune în pericol propria capacitate de întreținere.

Cum se calculează limita de sacrificiu?

Există orientări fixe pentru calcularea limitei de sacrificiu. Plățile de pensie de întreținere sunt recunoscute în totalitate în scopuri fiscale numai dacă nu depășesc un procent pentru fiecare 500 de euro din venitul net.

Exemplu: Venitul dumneavoastră net este de 21.000 de euro. În acest caz, limita de sacrificiu este de 42% din 21.000 de euro, adică 8.820 de euro. Dacă ați efectuat efectiv plăți de întreținere, de exemplu, de 9.500 de euro, puteți solicita doar 8.820 de euro pentru impozit. Dacă sunteți căsătorit sau aveți copii, limita de sacrificiu scade și mai mult.