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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Wenn Sie im Rahmen von Familienheimfahrten Unterhaltszahlungen durch die Übergabe von Bargeld geleistet haben, wählen Sie hier "ja" aus.

Unterhaltszahlungen in bar sind zwar grundsätzlich zulässig, allerdings werden aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten erhöhte Beweisanforderungen gestellt. Folgende Nachweise sollten Sie auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen können:

  • Abhebungsnachweis der Bank
  • (ausführliche) Bestätigung der unterstützten Person über den Erhalt des Geldes
  • Reiseunterlagen als Nachweis der Familienheimfahrt