Feldhilfe:
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Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage ausgewiesen, geben Sie die diese bitte hier an.
Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den "Sonstigen Werbungskosten" berücksichtigt.