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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Der von Ihnen zu tragende Anteil, den Ihnen der Arbeitgeber für Berufsbekleidung in Rechnung gestellt hat, finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben können Sie bei SteuerGo im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Anteil an Berufsbekleidung müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.