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Arbeitnehmer

 

Welche Angaben müssen Arbeitnehmer machen?

Einnahmen: Hier werden die Angaben erfasst, die nichtselbständige Arbeitnehmer in der Anlage N machen müssen. Das betrifft Angestellte, Arbeiter, Beamte und Betriebsrentner. Sie geben hier die Daten aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein.

Ausgaben: Im Bereich Ausgaben machen Sie Ihre Werbungskosten geltend. Hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für ein Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Fortbildungskosten.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Arbeitnehmer



Welche Einnahmen als Arbeitnehmer muss ich in der Steuererklärung angeben?

Einkünfte mit Lohnsteuerbescheinigung

Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mitteilen. Danach bemisst sich der monatliche Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Auch für Personen, die eine Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse von ihrem früheren Arbeitgeber erhalten, gilt diese Regelung. Gleiches gilt für die Pensionen von Beamten.

Alle geleisteten Zahlungen werden vom Arbeitgeber auf der sogenannten Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. Zusätzlich werden diese Daten vom Arbeitgeber auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt, so dass alle Angaben der Lohnsteuerbescheinigung (inkl. der bereits vorausgezahlten Lohnsteuer und die Sozialabgaben) dem Finanzamt bereits vorliegen.

Trotzdem müssen Sie alle Beträge von der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N der Steuererklärung eintragen.

Weitere Einkünfte im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit

Neben den Einkünften, die auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers ausgewiesen werden, sind selbstverständlich auch alle weiteren Einnahmen im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Teilweise unterliegen diese Einkünfte dem so genannten Progressionsvorbehalt.

Zu folgenden Einnahmen müssen Sie auf der Anlage N Angaben machen:

  • Einkünfte als Grenzgänger nach Österreich, Frankreich oder in die Schweiz (beachten Sie bitte auch zusätzlich die Anlage N-Gre),
  • Einkünfte aus einer Tätigkeit im Ausland, die steuerfrei sind (nach Doppelbesteuerungsabkommen oder Auslandstätigkeitserlass) (beachten Sie bitte auch zusätzlich die Anlage N-AUS),
  • Steuerfreie Aufwandsentschädigungen: Diese Einnahmen sind nur steuerpflichtig, soweit sie den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro, den Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro, den Betreuerfreibetrag von 2.400 Euro oder den Freibetrag von 2.400 Euro für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Bereich überschreiten.
  • Arbeitslohn ohne Steuerabzug: Dies betrifft vor allem Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber, der in Deutschland steuerpflichtig ist, sowie Lohnzahlungen von Dritten. Freiwillige Trinkgelder gehören nicht dazu. Diese Einnahmen ohne Steuerabzug können aufgrund des Härteausgleichs begünstigt sein, falls sie nicht mehr als 820 Euro betragen.

Vermögenswirksame Leistungen
Außerdem können Sie mit SteuerGo Ihren Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen gewährt hat.

(2019): Welche Einnahmen als Arbeitnehmer muss ich in der Steuererklärung angeben?



Welche Angaben müssen Arbeitnehmer machen?

Einnahmen: Hier werden die Angaben erfasst, die Arbeitnehmer in der Anlage N machen müssen. Das betrifft Angestellte, Arbeiter, Beamte und Betriebsrentner. Geben Sie hier bitte die Daten aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein.

Ausgaben: Im Bereich Ausgaben machen Sie Ihre Werbungskosten geltend. Hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für ein Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Fortbildungskosten.

Für Ehepaare werden automatisch zwei separate Bereiche für die Einnahmen und die Ausgaben angelegt.

(2019): Welche Angaben müssen Arbeitnehmer machen?

Field help

Other income

If, in addition to the income already indicated on your employment tax statement, you have had other income from employment, you can enter it on the following pages. Other income includes, among others:

  • Employees' savings schemes paid in 2018.
  • Income received under a double taxation agreement (DTA), an intergovernmental agreement (ZÜ) or a decree on employment abroad (ATE).
  • Income that you have received as a cross-border commuter to France, Austria or Switzerland.
  • Tax-free expense allowances from a part-time occupation (trainer, educator, supervisor, artist, caretaker) or an honorary job.
  • Wage without tax deduction (e.g. compensation for loss of earnings or financial settlements)
Income-related expenses

This brings you to the entry area for income-related expenses.

All costs incurred by you in a direct connection with your professional occupation are regarded as income-related expenses. You can claim these costs for tax purposes if they have not already been reimbursed tax-free by your employer.

If you do not specify any income-related expenses, or if your income-related expenses are less than 1.000 Euro, a flat-rate amount of 1.000 Euro will automatically be claimed without proof.

Tip: It is best to enter all applicable costs on the following pages. SteuerGo then automatically checks whether you are saving more taxes by doing so than with the flat rate.

Employment tax statement (Lohnsteuerbescheinigung)

This will take you to the data entry area for your employment tax statement (Lohnsteuerbescheinigung).

You will receive an employment tax statement from your employer at the end of the year. The employment tax statement is usually provided by the employer together with the first payroll in January or February.

If you have not received the employment tax statement, request the payroll from your employer. You do not have to enclose this statement with your tax return because the data has already been transferred electronically to the tax authorities, as also noted in the upper part of your employment tax statement.