Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:
Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
Gründungszuschuss für Existenzgründer
Arbeitslosengeld II
Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld
Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
Streikgelder und Aussperrungsgelder
Wehrsold beim freiwilligen Wehrdienst, Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Bewertungen des Textes: Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?
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