(2018)
Was sind Einkommensersatzleistungen?
Die Empfänger von Sozialleistungen müssen nicht immer Arbeitnehmer sein. Auch an Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler oder Landwirte werden so genannte Einkommensersatzleistungen ausbezahlt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Diese Einkommensersatzleistungen sind ebenso wie Lohnersatzleistungen steuerfrei, haben aber dennoch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer. Denn die Einkommensersatzleistungen werden in den Progressionsvorbehalt einbezogen und haben damit einen gewichtigen Einfluss auf die Berechnung des persönlichen Steuersatzes.
Die Entgeltersatzleistungen erhalten Sie als Nicht-Arbeitnehmer, zum Beispiel als Freiberufler oder Gewerbetreibender:
- Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz (Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
- Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeldzahlungen)
- Leistungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Die Abfrage von Einkommensersatzleistungen (Lohnersatzleistungen) war bis 2015 sowohl im Hauptvordruck (Mantelbogen) als auch in der Anlage N möglich. Ab 2015 sind sämtliche Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz) ausschließlich im Mantelbogen einzutragen.
Bewertungen des Textes: Was sind Einkommensersatzleistungen?
4.70
von 5
Anzahl an Bewertungen: 182