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(2018) Was sind Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Abfindung: Das Wichtigste zur Fünftelregelung

Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat die Möglichkeit, bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Die Ausgleichszahlungen können über mehrere Jahre verteilt und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, sorgen die Beiträge für eine höhere Altersrente.

Um eine Ausgleichszahlung leisten zu können, müssen Sie zunächst eine besondere Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger beantragen. Darin wird der notwendige Ausgleichsbetrag berechnet, der von der Höhe Ihrer Rente und der Abschläge abhängig ist. Sie enthält die voraussichtliche Höhe der Altersrente, abgestellt auf den beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der Rentenminderung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme und den Beitrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte.

Die besondere Rentenauskunft zum „Abschlagsabkauf“ erteilt der Rentenversicherungsträger Versicherten seit dem 1.7.2017 bereits ab dem 50. Lebensjahr.

In welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann man sich individuell ausrechnen lassen. Hierfür sollte man einen kostenfreien Beratungstermin in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.