(2018)		  
		                Wer muss Kirchensteuer bezahlen?		  		  
		   		      	      		       		    	      	  					  		      	      	  		      	      					
           	           	
           	                
  			      			                    			
   				
  			  
				
				  				  				  				  				  				  				  				  				  				Wenn Sie Mitglied einer der folgenden Religionsgemeinschaften sind, müssen Sie Kirchensteuer zahlen:
- Römisch-Katholische Kirche
 
- Evangelische Landeskirchen
 
- Altkatholische Kirche
 
- Jüdische Kultusgemeinden
 
- Israelitische Religionsgemeinschaften (z.B. in Baden-Württemberg)
 
- Freireligiöse Gemeinden (z.B. in Baden, Württemberg, Mainz, Offenbach, Pfalz)
 
- Französische Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche)
 
- Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
 
- Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz
 
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg, zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent der Einkommen- oder Lohnsteuer.
  				
  				  				  				
							
				  
								  
					
                    
                    
                    
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