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(2018) Kann ich auch Kindergeld bekommen, wenn mein Kind arbeitslos ist?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich auch Kindergeld bekommen, wenn mein Kind arbeitslos ist?

Ja. Sie können auch weiterhin Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge erhalten, wenn Ihr Kind arbeitslos ist. Die Zahlung endet in dem Monat vor dem 21. Geburtstag des Kindes. Hat Ihr Kind noch den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst absolviert, bevor es sich arbeitslos gemeldet hat, wird Ihr Anspruch auf Kindergeld bei Arbeitslosigkeit um die Zeit dieses Dienstes auch über den 21. Geburtstag hinaus verlängert.

Die Meldung als Arbeitsuchender kann nicht nur bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland erfolgen. Berücksichtigt werden auch Kinder, die in einem anderen EU/EWR-Staat oder in der Schweiz arbeitsuchend gemeldet sind.

Für die steuerliche Berücksichtigung des Kindes ist es unschädlich, wenn es eine geringfügige Beschäftigung ausübt und der Verdienst im Jahresdurchschnitt nicht höher ist als 450 Euro monatlich. Unschädlich ist auch eine kurzfristige Beschäftigung, die in den Jahren 2015 bis 2018 auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Wenn das Kind einer Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich nachgeht, ist dies stets unschädlich für den Kindergeldanspruch der Eltern. Denn das Kind gilt trotzdem als arbeitslos.

 

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