Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen geltend gemacht werden.
Folgende Feinheit sollten Sie noch kennen: Es kommt genau genommen auf den Tag an, an dem Sie den Umzug beenden. Werden die Möbel beispielsweise am 27.2.2018 eingeladen und am 1.3.2018 ausgeladen, haben Sie Anspruch auf die höheren Beträge.