Unter die Grenzgängerregelung mit Österreich fällt jeder, der in Deutschland wohnt und regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz nach Österreich pendelt. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
der Wohn- und Arbeitsort müssen in der Grenzzone liegen, d.h. in einem Gebiet von 30 km beiderseits der gemeinsamen Grenze.
Sie müssen im Grundsatz jeden Tag an Ihren Wohnort zurückkehren.
Wenn Sie pro Jahr an höchstens 45 Arbeitstagen nicht an Ihren Wohnort zurückkehren oder außerhalb der Grenzzone für Ihren Arbeitgeber tätig werden, ist dies kein Problem (sog. Nichtrückkehrtage).
Als Tätigkeiten außerhalb der Grenzzone gelten auch Tätigkeiten in einem Drittstaat.
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