Nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen können Sie Kosten für jede Art von Unterricht. Das schließt auch Nachhilfeunterricht ein, nicht jedoch die reine Hausaufgabenbetreuung.
Auch Aufwendungen für die „Vermittlung besonderer Fähigkeiten“ (beispielsweise Musikunterricht oder Computerkurse) gelten steuerlich nicht als Kinderbetreuungskosten.
Nicht absetzbar sind außerdem folgende Posten:
Zahlungen für sportliche Aktivitäten, z.B. Beiträge für einen Sportverein
Aufwendungen für Klassenfahrten
Sachkosten für Bücher, Spielzeuge oder ähnliches
Ihre Fahrtkosten, wenn Sie Ihr Kind beispielsweise zu einer Aufsichtsperson oder in den Hort bringen und wieder abholen
Aufwendungen für die Verpflegung Ihres Kindes
Text reviews: Was kann ich nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen?
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