Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer Dienst-Haftpflichtversicherung sollten Sie nicht bei den Sonderausgaben angeben.
Diese beiden Versicherungen sollten Sie als Werbungskosten geltend machen. Der Vorteil ist, dass es bei den Werbungskosten keine Obergrenze der absetzbaren Beiträge wie bei den Vorsorgeaufwendungen gibt.
So können Sie höhere Beiträge absetzen für die Versicherungen, die Sie aus beruflichen Gründen abgeschlossen haben.
Text reviews: Sparen Sie mehr Steuern mit einer Berufs- oder Dienst-Haftpflichtversicherung?
5.00
of 5
Number of reviews: 8
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware