Die Einkommensteuererklärung kann mit dieser Software nur für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen erstellt werden. Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) sind, ist eine Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit dieser Anwendung nicht möglich.
Die neueste Version für das Steuerjahr 2016 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:
Mantelbogen - Einkommensteuererklärung für (unbeschränkt) steuerpflichtige Personen
Anlage Kind - Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinder
Anlage VOR - Vorsorgeaufwand
Anlage AV - Riester-Rente (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG)
Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
inklusive Werbungskosten bei Reisetätigkeit/Auswärtstätigkeit
Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage R - Sonstige Einkünfte Unterfall Renten und andere Leistungen
Anlage V - Vermietung und Verpachtung
Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen (zunächst Zins- und Dividendenerträge)
Anlage VL - Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG sowie aus Wagniskapitalgesellschaften können derzeit leider nicht erfasst werden.
Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle), Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen können nicht erfasst werden.
Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung
Die Einnahmenüberschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung
Anlage SO - Sonstige Einkünfte
Hier können erhaltene Unterhaltszahlungen, wiederkehrende Bezüge, Leistungen und Abgeordnetenbezüge erfasst werden.
Einkünfte aus Privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücke, Wirtschaftsgüter) können aktuell nicht erfasst werden
Anlage Unterhalt
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen)
Wir werden Sie regelmäßig in unserem Newsletter und auf Facebook sowie Twitter zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.
Folgende Anlagen zur Einkommensteuererklärung stehen nicht zur Verfügung:
Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte (Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sonstige Wirtschaftsgüter)
Anlage AUS - Ausländische Einkünfte
Anlage N-Gre - Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
Anlage FW - Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage Forstwirtschaft - Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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