Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie nur versteuern, wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Ware die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Auch Verluste sind steuerlich nicht relevant.
Als Tag der Anschaffung gilt der Tag, an dem der Kaufvertrag in Kraft getreten ist, nicht der Zeitpunkt der Lieferung. Das gleiche gilt auch für den Zeitpunkt der Veräußerung der Ware an einen Dritten. Bei der Berechnung der Spekulationsfrist wird der Tag der Anschaffung nicht mitgerechnet.
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