Bestimmend für die Höhe der ausländischen Einkünfte ist das deutsche Steuerrecht. Etwaige Abzüge für Werbungskosten werden also nach dem Einkommensteuergesetz gehandhabt. Ausländische Einkünfte liegen vor bei
Arbeitslohn bei einer Tätigkeit im Ausland.
Erträgen aus Guthaben und Einlagen bei ausländischen Finanzinstituten.
Dividenden von Aktien ausländischer Unternehmen.
Ausschüttungen bzw. Erträgen aus ausländischen Investmentfonds oder Anleihen.
Einkünften aus selbständiger Arbeit, wenn die Tätigkeit im Ausland ausgeübt wird.
Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die bewirtschafteten Flächen im Ausland liegen.
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