Wer außergewöhnliche Belastungen hat, kann diese in seiner Steuererklärung geltend machen. Diese Ausgaben wirken sich mindernd auf die zu zahlende Einkommensteuer aus. So sollen unzumutbare Härten vermieden werden.
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) sind u.a.: Scheidungskosten, Bestattungskosten, Krankheitskosten, Kosten für Schwangerschaft und Geburt oder Ausgaben für Schäden an Haus oder Wohnung. In besonderen Fällen sind auch die Ausgaben für Unterhalt oder die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG erwartet der Gesetzgeber, dass jeder Steuerpflichtige einen Anteil der Kosten selbst übernimmt. Es werden daher nur die Aufwendungen berücksichtigt, die eine zumutbare Belastung übersteigen und die tatsächlich notwendig sind.
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Text reviews: Wer kann Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen machen?
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