(2014)
Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?
Falls Sie bei Abgabe Ihrer Steuererklärung noch keine Anbieterbescheinigung zu Ihrem Riester-Vertrag vorliegen haben, sollte Sie dies nicht an der Abgabe der Steuererklärung hindern. Wenn Sie dann später die Anbieterbescheinigung mit der "Anlage AV" einreichen, kann auch ein bereits bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid geändert werden. Der Steuerbescheid wird nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert, wenn die Anlage AV und die Anbieterbescheinigung erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides eingereicht werden. Das bedeutet: Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsache (OFD Niedersachsen vom 16.2.2010, S 0351-67-St 144).
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