Um die Unterhaltsleistungen absetzen zu können, muss der Zahlende den Abzug beantragen und der Empfänger zustimmen sowie bestätigen, dass er die Zahlungen versteuert. Der Unterhaltszahler kann bis zu 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzen. Dieser Höchstbetrag gilt auch, wenn nur ein Teil des Jahres Unterhaltszahlungen geleistet wird.
Herr X zahlt seiner Ex-Frau Unterhalt in Höhe von 600 Euro pro Monat. Sein zu versteuerndes Einkommen (zvE) beläuft sich auf 40.000 Euro pro Jahr.
Einkommensteuer ohne Realsplitting nach Grundtarif inkl. Solidaritätszuschlag:
- Einkommen: 40.000 Euro
- Einkommensteuer 2024: 7.495 Euro
Einkommensteuer mit Realsplitting nach Grundtarif inkl. Solidaritätszuschlag:
- Einkommen: 40.000 Euro
- abzüglich Unterhalt: 7.200 Euro
- zvE: 32.800 Euro
- Einkommensteuer 2024: 5.263 Euro
Steuerersparnis: 7.495 Euro - 5.623 Euro = 2.232 Euro