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(2017) Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?

Nein, das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in "angemessener Höhe" an.

Seit 2003 gilt eine Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro. Diese Grenze sollte Sie aber nicht davon abhalten, Ihre Aufwendungen in vollem Umfang geltend zu machen und einzeln aufzulisten.

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