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(2017) Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:

  • Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer
  • Arbeitslosengeld II
  • Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld
  • Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
  • Streikgelder und Aussperrungsgelder
  • Wehrsold beim freiwilligen Wehrdienst, Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
  • Taschengeld bei den Jugendfreiwilligendiensten
  • Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).

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