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(2017) Kann ich auch Übungsleiterpauschalen für mehrere Tätigkeiten angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kann ich auch Übungsleiterpauschalen für mehrere Tätigkeiten angeben?

Ja. Wenn Sie beispielsweise als Trainer in zwei verschiedenen Vereinen tätig sind, können Sie die Aufwandsentschädigungen aus beiden Vereinen steuerfrei erhalten, sofern der Freibetrag von 2.400 Euro nicht überschritten wird. Geben Sie einfach die Summe aus den beiden Aufwandsentschädigungen in Ihre Steuererklärung ein. Was den Höchstbetrag übersteigt, muss versteuert werden.

Üben Sie verschiedene Tätigkeiten aus, die eine auf selbständiger Basis und die andere nicht selbständig, dann müssen Sie diesen Betrag einer Einkommensart in Ihrer Steuererklärung zuordnen: der selbständigen bzw. der nicht selbständigen. Auch bei dieser Konstellation erhalten Sie die Übungsleiterpauschale insgesamt nur einmal.

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