(2017)
Welche Renten muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?
Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
Einige Arten von Renten sind allerdings in vollem Umfang steuerfrei und brauchen nicht angegeben zu werden. Dazu gehören z. B.
- Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsrenten),
- Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten,
- Geldrenten, die unmittelbar zur Wiedergutmachung erlittenen nationalsozialistischen oder DDR-Unrechts geleistet werden.
Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, für entgangenen Unterhalt und entgangene Dienste sowie Schmerzensgeldrenten gehören nicht zu den Einkünften.
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