Blinde Personen erhalten den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro pro Jahr. Blindheit liegt vor, wenn man auf dem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent Sehkraft besitzt.
Gehörlose erhalten den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag nicht.
Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Feststellungen vermerkt sind.
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