Ist die Haushaltshilfe in einem regulären Arbeitsverhältnis angestellt und zahlen Sie normale Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, gibt's für Sie eine außerordentlich hohe Steuerermäßigung.
Die Aufwendungen sind bis zu 20.000 Euro mit 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar.
Falls das Beschäftigungsverhältnisnicht während des ganzen Jahres besteht, ermäßigt sich der Höchstbetrag von 4.000 Euro - anders als bis 2008 - nicht mehr um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen.
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