Haben Sie während einer beruflich bedingten Fahrt einen Unfall, können Sie die dabei entstandenen Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Neben Unfallkosten können Sie auch weitere Aufwendungen absetzen, wenn Ihr Wagen beschädigt oder gestohlen worden ist. Absetzen können Sie zum Beispiel folgende Aufwendungen:
Reparaturkosten
Kosten eines Leihwagens
Diebstahl des Autoradios
Schadensersatzzahlungen bei Fremdschäden
Kosten für Gutachter, Anwalt und Gericht
Bergungskosten
Abschleppkosten
Aufwendungen für Fahrten zur Werkstatt, zum Gutachter etc.
Erhalten Sie eine Erstattung von dritter Seite, müssen sie diese von Ihren Unfallkosten abziehen, wenn Sie die Erstattung im Jahr des Unfalls bzw. im Jahr der Zahlung der Unfallkosten erhalten haben. Erhalten Sie die Erstattung erst später, müssen Sie diese als Einnahme versteuern. Als Nachweis verlangt das Finanzamt in der Regel folgende Daten:
Unfallort und -zeit
Polizeiliche Aufnahme des Unfalls
Nachweis der Versicherungsleistungen
ggf. Zeugen
Rechnungen über die Höhe der Reparaturkosten
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