Sie können alle Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten absetzen, unabhängig davon, ob dieser die Aufwendungen zu diesem Zweck nutzt oder nicht. Unerheblich ist auch, ob Sie die Unterhaltszahlung freiwillig leisten oder dazu verpflichtet worden sind.
Sie können folgende Aufwendungen als Unterhalt absetzen, solange es sich dabei um so genannte typische Unterhaltszahlungen handelt:
Regelmäßige Barzahlungen
Sachwerte
Beiträge zu Versicherungen
Einmalzahlungen
Verbrauchabhängige Kosten z.B. für Heizung, Strom, Wasser
Mietwert des überlassenen Hauses bzw. der Wohnung in Höhe der üblichen Vergleichsmiete
Zahlungen zum Ausgleich von steuerlichen Nachteilen, die dem Empfänger wegen der Versteuerung der Unterhaltszahlungen entstehen
Zahlungen an Dritte zugunsten des Unterhaltsberechtigten (z.B. Mietzahlungen direkt an den Vermieter)
Text reviews: Was kann ich als Unterhaltsleistungen an Ex-Ehegatten absetzen?
5.00
of 5
Number of reviews: 1
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware