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(2016) Wann bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wann bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt Ihnen der Staat auf vermögenswirksame Leistungen (vwL), die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten und anlegen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es jedoch nicht bei allen vwL-Anlageformen.

Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten, in die ein Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen investieren kann: Er kann das Geld in einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, seine betriebliche Altersvorsorge, einen Investmentfonds-Sparplan oder eine Lebensversicherung einzahlen. Und auch zur Tilgung eines Baukredits können vwL genutzt werden.

Von diesen Möglichkeiten sind zwei besonders attraktiv, weil sie vom Staat mit einer zusätzlichen Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage bedacht werden. Bei Investmentfonds und Bausparverträgen ist die Arbeitnehmersparzulage von unterschiedlichen Einkommensgrenzen abhängig: Beim Beteiligungssparen darf das zu versteuernde Einkommen nicht höher sein als 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro), beim Bausparen nicht höher als 17.900 Euro (bei Verheirateten 35.800 Euro). Besserverdiener sind also von dieser Förderung ausgeschlossen.

Bei den Bausparverträgen gibt es darüber hinaus noch einen weiteren Vorteil: Eine zusätzliche Wohnungsbauprämie, die man bis zu einer Einkommensgrenze von 25.600 Euro jährlich erhält (bei Eheleuten das Doppelte).

So niedrig sind die Einkommensgrenzen nicht wirklich, denn sie beziehen sich nicht auf das Jahres-Bruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Steuerpauschbeträge, Sonderausgabenabzug, Werbungskosten und auch Kinderfreibeträge mindern das Einkommen entsprechend.

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